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AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen uns als Anbieter der Ferienwohnung und den Mietern. Die AGB enthalten wichtige Informationen über Buchungsbedingungen, Zahlungsmodalitäten, Stornierungsbedingungen und Haftungsfragen. Sie dienen der Transparenz und Rechtssicherheit für beide Seiten. Bitte lesen Sie sich die AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Buchung vornehmen. Sollten Sie Fragen zu unseren AGB haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ferienwohnung im Chalet Basilisk – Riederalp, Schweiz

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung unserer Ferienwohnung im Chalet Basilisk, Fleschstrasse 8, CH-3987 Riederalp, Schweiz.

Vermieter ist Oliver Diers, Bieberer Strasse 268 a, 63071 Offenbach am Main, Deutschland.

Die AGB sind Bestandteil des jeweiligen Mietvertrags. Individuelle schriftliche Vereinbarungen im Mietvertrag haben Vorrang.

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2. Buchungsanfrage und Vertragsabschluss

Buchungsanfragen erfolgen über unsere Webseite www.chalet-basilisk.ch.

Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhält der Gast einen Mietvertrag per E-Mail.

Eine Buchung wird erst dann verbindlich, wenn beide folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der vom Gast unterschriebene Mietvertrag ist innerhalb einer Woche nach Versand bei uns eingegangen.

  • Die vereinbarte Anzahlung in Höhe von 20 % des reinen Mietpreises ist innerhalb derselben Frist auf unserem Konto eingegangen.

Erst mit Erfüllung beider Voraussetzungen kommt der Mietvertrag verbindlich zustande.

Geht der unterschriebene Mietvertrag oder die Anzahlung nicht innerhalb der genannten Frist ein, kommt nach der vereinbarten Buchungsregelung kein Mietvertrag zustande. Eine bis dahin vorgemerkte Reservierung verfällt und die Ferienwohnung kann anderweitig vergeben werden.

Massgeblich für die Zahlung ist der tatsächliche Zahlungseingang auf unserem Konto.

Bei kurzfristigen Buchungen gelten die besonderen Zahlungsbedingungen gemäss Abschnitt 4.

 

3. Mietgegenstand und Belegung

Vermietet wird ausschliesslich die Ferienwohnung im 2. Obergeschoss Süd des Chalet Basilisk.

Die Ferienwohnung umfasst etwa 60 m² und verfügt über zwei Schlafzimmer, einen Wohn- und Essbereich mit Küchenzeile, ein Badezimmer und einen Balkon.

Die maximale Belegung beträgt vier Personen.

Die Wohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Rauchen ist auch auf dem Balkon nicht gestattet.

Weitere Übernachtungsgäste und Haustiere bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

 

4. Mietpreise und zusätzliche Kosten

Die Mietpreise richten sich nach der jeweiligen Saison und dem vereinbarten Buchungszeitraum.

Alle Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben.

Der reguläre Mietpreis gilt für zwei Personen. Für jede weitere Person berechnen wir CHF 35 pro Woche.

Hunde sind nach vorheriger Absprache willkommen. Pro Hund berechnen wir CHF 8 pro Nacht.

Zusätzlich fällt die örtliche Kurtaxe an:

  • Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: CHF 3.50 pro Person und Nacht.

  • Kinder unter 16 Jahren: CHF 1.75 pro Person und Nacht.

Massgeblich sind die zum Aufenthaltszeitpunkt geltenden örtlichen Kurtaxensätze.

Der verbindliche Gesamtpreis einschliesslich vereinbarter Zusatzkosten wird im Mietvertrag ausgewiesen.

 

5. Zahlungsbedingungen

Bei Buchungen, die mehr als vier Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des reinen Mietpreises innerhalb einer Woche nach Versand des Mietvertrags zu leisten.

Die Restzahlung in Höhe von 80 % des Mietpreises muss spätestens vier Wochen vor Reisebeginn vollständig auf unserem Konto eingegangen sein.

Zusammen mit der Restzahlung sind die Kaution in Höhe von CHF 300, die Kurtaxe sowie gegebenenfalls die Kosten für mitgebrachte Hunde zu begleichen.

Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Rechnungsbetrag einschliesslich Kaution, Kurtaxe und vereinbarter Zusatzkosten sofort fällig.

Auch bei kurzfristigen Buchungen wird die Reservierung erst mit Eingang des unterschriebenen Mietvertrags und der vollständigen Zahlung verbindlich.

Massgeblich ist der tatsächliche Zahlungseingang auf unserem Konto. Eventuell anfallende Bank- und Überweisungsgebühren trägt der Gast.

Gerät der Gast mit einer nach Vertragsabschluss fälligen Restzahlung in Verzug, können wir nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach erfolgloser angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

 

6. Kaution

Für jeden Aufenthalt wird eine rückerstattungsfähige Kaution in Höhe von CHF 300 erhoben.

Die Kaution dient als Sicherheit für mögliche Schäden an der Ferienwohnung, ihrer Einrichtung oder ihrem Inventar.

Nach Rückgabe und Überprüfung der Ferienwohnung wird die Kaution innerhalb von sieben Tagen zurückerstattet, sofern keine berechtigten Forderungen bestehen.

Sollten Schäden festgestellt werden, informieren wir den Gast über Art und Umfang. Berechtigte Kosten können mit der Kaution verrechnet werden.

 

7. Stornierung und Rücktritt durch den Gast

Eine Stornierung ist vor Reisebeginn in Textform, beispielsweise per E-Mail, möglich. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Vermieter.

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • 49 Tage oder früher vor Anreise: 20 % des vereinbarten Mietpreises.

  • 48 bis 35 Tage vor Anreise: 50 % des vereinbarten Mietpreises.

  • 34 bis 15 Tage vor Anreise: 75 % des vereinbarten Mietpreises.

  • 14 Tage oder später vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Mietpreises.

Als Mietpreis gilt der vereinbarte Grundpreis einschliesslich gegebenenfalls gebuchter Verlängerungsnächte und Zuschläge für weitere Personen.

Bereits gezahlte Kurtaxen, Hundeentgelte und die Kaution werden bei einer Stornierung vor Reisebeginn zurückerstattet.

Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung sowie ersparte Aufwendungen werden auf die Stornierungskosten angerechnet.

Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Bei vorzeitiger Abreise besteht kein automatischer Anspruch auf Erstattung nicht genutzter Übernachtungen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung.

 

8. Anreise und Abreise

Die Anreise ist am vereinbarten Anreisetag ab 16 Uhr möglich.

Die Abreise muss am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 9 Uhr erfolgen.

Abweichende Zeiten bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung.

Bei Anreise steht ein Wohnungsschlüssel im Schlüsselsafe neben der Haustür zur Verfügung. Ein weiterer Schlüssel befindet sich in der Ferienwohnung.

Den Zugangscode erhalten unsere Gäste am Anreisetag.

Bei Abreise sind beide Schlüsselsätze entsprechend der Hausordnung zurückzugeben.

Ein Schlüsselverlust ist unverzüglich zu melden. Notwendige Ersatzkosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

 

9. Nutzung der Ferienwohnung und Hausordnung

Unsere Ferienwohnung ist ausschliesslich für private Ferien- und Erholungsaufenthalte bestimmt.

Die Wohnung darf nur von den im Mietvertrag angegebenen Personen bewohnt werden. Die maximale Belegung beträgt vier Personen.

Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

Die Ferienwohnung und ihre Einrichtung sind sorgfältig zu behandeln.

Wir bitten unsere Gäste, auf die anderen Bewohner des Chalets Rücksicht zu nehmen.

Zwischen 22 und 7 Uhr gilt Nachtruhe. Partys und Veranstaltungen sind nicht gestattet.

Die dem Mietvertrag beigefügte Hausordnung ist Bestandteil der Mietvereinbarung.

 

10. Haustiere

Haustiere sind nur nach vorheriger Anmeldung und Zustimmung des Vermieters erlaubt.

Hunde dürfen nicht auf Sofas oder Betten. Durch Haustiere verursachte Verschmutzungen sind zu beseitigen.

Die örtlichen Vorschriften für das Mitführen von Hunden sind einzuhalten.

Für Schäden, die durch mitgebrachte Haustiere verursacht werden, haftet der Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

11. Reinigung und Rückgabe

Die Ferienwohnung ist bei Abreise geräumt und in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

Insbesondere sind:

  • Geschirr und Küchenutensilien zu reinigen und wieder einzuräumen.

  • Die Spülmaschine auszuräumen.

  • Der Kühlschrank zu leeren und eingeschaltet zu lassen.

  • Die Betten abzuziehen.

  • Abfälle ordnungsgemäss zu trennen und an den vorgesehenen Sammelstellen zu entsorgen.

  • Beide Schlüsselsätze entsprechend der Hausordnung zurückzugeben.

Weitere Einzelheiten sind der Hausordnung und der Abreiseliste zu entnehmen.

Ein über die gewöhnliche Nutzung hinausgehender, schuldhaft verursachter Reinigungsaufwand kann bei entsprechender vertraglicher Grundlage gesondert berechnet werden.

 

12. Schäden, Mängel und Haftung

Schäden oder Mängel an der Ferienwohnung und ihrer Einrichtung sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Für schuldhaft verursachte Schäden haften die Gäste nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Vermieter bemüht sich, gemeldete Mängel schnellstmöglich zu beheben.

Gesetzliche Rechte des Gastes bei Mängeln der Ferienwohnung bleiben unberührt.

 

13. Aussergewöhnliche Ereignisse

Sollte die Ferienwohnung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, beispielsweise schwerer Gebäudeschäden oder behördlicher Anordnungen, nicht zur Verfügung stehen, werden die Gäste unverzüglich informiert.

Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Mietleistungen werden erstattet, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung besteht.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

 

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten unserer Gäste werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter www.chalet-basilisk.ch.

 

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für das Mietverhältnis gilt schweizerisches Recht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Für Streitigkeiten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung im Einzelfall gesetzlich zulässig ist, wird Offenbach am Main vereinbart.

Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten und Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.

 

16. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags sollen aus Nachweisgründen in Textform festgehalten werden.

Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die geltenden gesetzlichen Vorschriften.

 

Chalet Basilisk – Ferienwohnung auf der Riederalp

Oliver Diers & Stefanie Bodensohn

Bieberer Strasse 268 a
63071 Offenbach am Main
Deutschland

E-Mail: fewobasilisk@gmail.com

www.chalet-basilisk.ch

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